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Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft
Die Freiheit des Subjekts als Ziel der Rechtsordnung ist zunächst immer Freiheit des einzelnen von Fremdbestimmung. Zugleich bedarf sie dabei aber stets der Organisation, um wirklich werden zu können - der Organisation von Herrschaft, die ihrerseits gleichfalls den Ausgang nur in der gleichen Freiheit der einzelnen suchen kann. In der abendländischen Geistesgeschichte steht individuelle Freiheit so am Anfang wie am ...

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